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Erwerbs­berechtigung

Informationen zur Vorlage Ihrer Erwerbsberechtigung

Für den Versand von Waffen, Munition und allen erwerbspflichtigen Artikeln sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre Berechtigung zu prüfen. Bitte senden Sie nach dem Kauf folgende Dokumente an patrick.bek@euroshot.de:

  1. Personalausweis – Kopie oder Foto von Vorder‑ und Rückseite
  2. Waffenbesitzkarte (WBK) – Kopie oder Foto beider Seiten, NWR‑Nummern sichtbar
  3. Jagdschein (falls vorhanden) – Kopie oder Foto beider Seiten
  4. Einverständnis­erklärung, dass wir den E‑Mail‑Verlauf an Ihre Behörde weiterleiten dürfen, um die Gültigkeit der Dokumente zu prüfen - ein kurzer Satz per E‑Mail (ohne Unterschrift) genügt völlig, z. B. „Hiermit erlaube ich die Weiterleitung des Mailverkehrs an die Behörde.“ Wir legen den Mail‑Verlauf als Nachweis ab.

Langwaffenmunition – Angaben bei Jagdschein­inhaber

Wenn Sie Langwaffenmunition bestellt haben und einen Jagdschein besitzen, benötigen wir zusätzlich die Vorderseite Ihrer WBK sowie alle relevanten NWR‑Nummern. Mit den NWR‑Nummern ist die Verifizierung über das Nationale Waffenregister meist innerhalb weniger Minuten erledigt. Sollten Sie die Nummern nicht übermitteln wollen, müssen wir Ihre Erwerbsberechtigung manuell bei der zuständigen Waffenbehörde abfragen; dieser Prozess kann mehrere Werktage dauern.

Kurzwaffenmunition – Munitionsstempel erforderlich

Bestellen Sie Kurzwaffenmunition, müssen wir – unabhängig davon, ob Sie eine passende Kurzwaffe besitzen – den Munitionsstempel in Ihrer WBK einsehen oder die betreffende Waffe in der WBK finden, selbst wenn Sie einen Jagdschein vorlegen. Diese Vorgabe ist gesetzlich relevant; wir tolerieren hier keinerlei Grauzonen.

Hintergrund: Einige Kaliber, wie z. B. .357 Magnum, gelten waffenrechtlich als Kurzwaffenmunition, obwohl inzwischen Langwaffen (etwa Unterhebelrepetierer) dafür erhältlich sind. Allein der Umstand, dass es Langwaffen für solch ein Kaliber gibt, berechtigt einen Jäger nicht automatisch zum Erwerb dieser Munition. Deshalb verlangen wir entweder

  • den Munitionsstempel für das betreffende Kaliber oder
  • den Eintrag der konkreten Waffe in Ihrer WBK.

Zur Klarstellung: Ein Jagdschein berechtigt zwar generell zum Erwerb von Langwaffenmunition jeglichen Kalibers, nicht jedoch zum Erwerb von Kurzwaffenmunition ohne sichtbaren Munitionsstempel oder Waffen­eintrag.

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