AGB Schießanlagen
AGB Schießanlagen
Nutzungsordung (AGB)
Schießzeiten:
- Täglich von Montag bis Sonntag von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr
- Terminvereinbarung notwendig!
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SCHIESSKINO EUROSHOT
1. GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden AGB haben Gültigkeit für alle unsere Angebote und Dienstleistungen und den damit verbundenen Verträgen zwischen dem Schießkino Euroshot und den entsprechenden Nutzern.
2. ANERKENNUNG DER AGB
Der Nutzer erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die (schriftliche oder mündliche) Buchung einer Schießbahn an.
2.1 Grundlagen der Nutzung
Sie buchen bei uns eine voll begehbare Raumschießanlage über eine Fläche von 450m². Die Anlage ist als Schiesskino und als Mehrdistanzanlage nutzbar und ist auf den neusten Stand der Technik. Sie können Schusswaffen bis zu einer Energie von 7000 Joule verwenden.
Für den Betreiber als auch für die Nutzer sind Regeln notwendig welche die Sicherheit und den einwandfreien Zustand der Anlage gewährleisten.
Geschossen wird nach den Regeln
DSB
Der Deutsche Schützenbund ist anerkannter Schießsportverband und die Sportordnung vom 01.01.2018 genehmigt.
Neben den genehmigten Übungen des Deutschen Schützenbundes dürfen auch die Schützen schießen, die Mitglied in einem vom Bundesverwaltungsamt anerkannten Schießsportverband nach §15 WaffG sind.
BDS
Der Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. ist mit Wirkung 01.10.2004 ebenfalls anerkannter Schießsportverband entsprechend § 15 WaffRNeuRegG. Die eingereichte Sportordnung wurde entsprechend § 15 Abs. 7 in vollem Umfang genehmigt.
BdMP
Dem Bund der Militär- und Polizeischützen e.V. ist per Bescheid des Bundesverwaltungsamtes mit Wirkung vom 08.10.2003 dieser Status anerkannt worden.
Die dem Bundesverwaltungsamt vorgelegte Sportordnung des BDMP e.V. ist nach §15 Abs. 7 WaffG genehmigt worden.
Die DSU hat am 22.09.2004 vom Bundesverwaltungsamt in Köln als dritter Verband in Deutschland den Status eines anerkannten Schießsportverbandes nach § 15 WaffG erhalten. Damit verbunden ist gleichzeitig die Genehmigung der Sportordnung der DSU nach § 15 Abs. 7. WaffG.
DJV
Der Deutsche Jagdschutzverband wurde durch das Bundesverwaltungsamt gemäß § 15 Absatz 7 WaffG als schießsporttreibender Verband anerkannt und die jeweils aktuelle Schießvorschrift des Deutschen Jagdschutzverbandes gemäß § 5 AWaffV, genehmigt.
2.2 Behörden
Bedienstete von Polizei, Zoll und anderen Sicherheitsbehörden trainieren ebenfalls auf der Anlage.
Gemäß § 55 Abs. 5 WaffG gibt es Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, auf die die Bestimmungen des waffengesetztes nicht anzuwenden sind.
2.3 Zugelassene Waffen
Es sind nur Schusswaffen und Munition zugelassen, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, die von den zugelassenen Verbänden und deren Schießordnung erlaubt sind und die gemäß Erlaubnisbescheid der Behörde auf der jeweiligen Anlage auch geschossen werden dürfen.
Jeder Schütze ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Waffe und seine Munition den gesetzlichen Vorschriften und der jeweiligen Sportordnung entsprechen.
Schützen, deren Waffen und Munition nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen werden vom Stand verwiesen. Schießen mit Flinten ist nur nach vorheriger Absprache mit der Standaufsicht erlaubt!
2.4 zugelassene Magazine
- Langwaffe 10 Schuss
- Kurzwaffe 20 Schuss
2.5 einzuhaltende Schussentfernungen und max. Geschossenergie
Mehrdistanzbahn 25m
- Die Schussentfernungen und die möglichen Anschlagarten sind an den Wänden markiert.
- Minimale Schussentfernung 6m zum Geschossfang
- Kurzwaffen bis 4000 Joule
- Langwaffen bis 7000 Joule
- Fallplattenanlage für Schrott - Entfernung 15m mit vorgehängtem Stahlblech für den Schrotfang mit max. 2,5mm. Erlaubt nur mit Bleischrot
- Fallplattenanlage mit Kugel auf Kunststoffkippscheiben ohne vorgehängtes Stahlblech. Erlaubt bis max. Kal. 9x19 und nur mit Vollmantelgeschossen.
Schießkino 44m
- Die Schussentfernungen und die möglichen Anschlagarten sind an den Wänden markiert.
- Minimale Schussentfernung sofern die Leinwand davor steht 3m ansonsten 6m
- Kurzwaffen bis 4000 Joule
- Langwaffen bis 7000 Joule
- Langwaffen ab 25m bzw. 40m
- Entfernungen zu Stahlzielen bis 1500 Joule ab 7m
2.6 Beschuss und Nutzung von Stahlzielen
- Zielobjekte aus Stahl werden als sog. „Pepper Popper“ bzw. „Falling Plates“ (Stahlplatten) bezeichnet werden mit Kurzwaffen und Langwaffen beschossen.
- Nach schießsportlichen Regeln werden runde Stahlplatten mit einem Durchmesser bis 305 mm und längliche Stahlplatten mit maximal 894 mm Höhe (Abbildung 6.2.6) verwendet. Die Zielobjekte sind klappbar in Gelenken sowie Scharnieren gelagert oder stehen lose in Haltern. Die Stahlplatten müssen in Bezug auf ihre Dicke und Material-güte den Belastungen, durch die auf der Schießstätte zugelassenen und zum Stahlzielbeschuss verwendeten Waffen- und Munitionsarten angepasst sein.
- Die Mündungsenergie der verwendeten Geschosse darf 1500 Joule nicht überschreiten.
- Vor dem Einsatz von Stahlzielen ist der Betreiber zu Informieren.
2.7 Nutzung der Schießanlage
- Es ist strengstens untersagt ein Schießen ohne eine Standaufsicht mit einer Standaufsichtsbescheinigung zu beginnen.
- Eine Standaufsicht darf nicht sich am Schießen beteiligen. Sofern eine weitere Standaufsicht auf dem Schießstand ist, kann die andere Standaufsicht gerne schießen.
- Vor der Nutzung findet durch die Standaufsicht eine Sicherheitsunterweisung statt.
- Die Standaufsicht muss vor jedem Schießen außerhalb der Eingangstüre am schwarzen Brett geschrieben stehen.
- Eine Untervermietung der Schießanlagen durch einen Mieter ist untersagt.
- Hülsen müssen vom Nutzer mit dem Holzschieber zusammengeschoben und in den bereitgestellten Hülseneimer geschüttet werden. Hier bitte auf die Trennung zwischen Stahl- und Messinghülsen achten.
- Kehren bitte nur die Fläche vor dem Kugelfang bis max. 5m in den Schießraum hinein. Den Kehricht bitte in einen dafür bestimmten Eimer einfüllen.
- Kein Pulver zusammenkehren! Das veranlasst der Schießstandbetreiber.
- Hülsen die auf den Boden fallen und sich im Sammelbehälter befinden gehören dem Betreiber. In Absprache können die eigenen Hülsen mitgenommen werden.
- Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen ist der Umgang mit Waffen untersagt.
- Die Teilnahme an Schießübungen ist nur gestattet, soweit gesetzliche Regelungen die Teilnahme nicht untersagen.
- Die erforderlichen schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigungen der Behörde sind von den verantwortlichen Aufsichtspersonen aufzubewahren, der Schießstandaufsicht vorzuzeigen und den mit der Durchführung des Waffengesetztes beauftragten Behörden auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
2.8 Sicherheit auf der Schießanlage
- Tragen eines Gehörschutzes und einer Schießbrille
- Gewehrriemen sind zu entfernen. Über jagdliche Trainingsausnahmen entscheidet die Betriebsleitung.
- Die Waffen sind ausschließlich am Sicherheitstisch mit Läufen zur Wand aus den Behältnissen zu entnehmen. Herausnehmbare Magazine sind aus den Waffen zu entnehmen, die Verschlüsse sind zu öffnen. Zum Waffenständer, zur Kühlanlage bzw. bis zur Schützenlinie sind Langwaffen mit dem Lauf nach oben und Kurzwaffen mit dem Lauf nach unten bzw. geholstert zu transportieren.
- Während dem Schießbetrieb verbleiben die Langwaffen außer die der schießenden Schützen im Gewehrständer oder der Kühlanlage.
- Waffen dürfen nur nach Beendigung des Schießens und niemals während dem Schießbetrieb aus Behältnissen oder den Waffenständern genommen werden.
- Magazine können ggf. auch außerhalb der Schützenlinie geladen werden.
- Beim Schießen ist außer der Aufsicht durch anwesende Schützen ein Sicherheitsabstand von 3m zum Schützen einzuhalten.
- Ein zweiter Schütze darf nach Zustimmung der Standaufsicht neben dem schießenden Schützen ohne Munition, Magazin und geöffnetem Verschluss auf laufende Filme mitschwingen.
- Es dürfen nur nach Absprache mit der Standaufsicht mehrere Schützen gleichzeitig an der Schützenlinie im Abstand von mindestens 1,25m schießen.
- Sind Schützen auf dem Schießstand die keine WBK oder einen Jagdschein haben muss die Standaufsicht oder der Veranstalter dafür sorgen, dass eine gründliche Einzelunterweisung mit dem Umgang der Waffen vor der Nutzung der Waffen erfolgt und eine Standaufsicht nur ein Schütze beaufsichtigt.
- Bei einer nicht gezündeten Patrone (ggf. Nachzündung) ist der Lauf noch ca. 5 Sek. mit einem ungeöffneten Verschluss in Richtung Geschossfang zu halten. Mit einem Handzeichen ist die Schießstandaufsicht hierüber zu informieren.
- Beim Kinobetrieb auf jagdliche Filme kann ein zweiter Schütze mit der Langwaffe mit geöffnetem Verschluss ohne Magazin zur Übung „mitschwingen“.
3. REGELUNGEN FÜR RESERVIERUNGEN/BUCHUNGEN DER SCHIESSBAHNEN
3.1 Die Benutzung der Schießbahn ist ausschließlich nach vorheriger Buchung zu den vorgegebenen Schießzeiten möglich.
3.2 Das vom Kunde gebuchte Zeitfenster gilt als verbindlich. Es wird das abgerechnet, was gebucht wurde.
3.3 Bei Verspätung des Kunden können wir eine Verschiebung des Termins nach hinten aufgrund anderer Buchungen ggf. nicht gewährleisten. In diesem Fall gilt 3.2.
3.4 Sollte aus technischen Gründen oder durch höhere Gewalt ein Schießtermin abgesagt werden, besteht keinerlei Schadenersatz oder Kostenerstattung über die Nutzungsgebühr hinaus.
3.5 Stornierungen des gebuchten Termins müssen schriftlich per Mail oder Brief erfolgen. Erst nach Bestätigung von Seiten des Schießkinos Euroshot ist diese gültig. Stornierungen, die später als drei Tage vor dem geplanten Termin eintreffen, werden dem Nutzer mit 50% des Mietpreises berechnet. Bei Nichterscheinen wird der gesamte Mietpreis berechnet.
3.6 In der gebuchten Kinozeit ist die Sicherheitsunterweisung für das Schießen mit enthalten.
3.7 Film, Bild und Tonaufnahmen sind grundsätzlich auf dem gesamten Gelände und im Gebäude verboten.
3.8 Vor und nach jedem Schießtermin begeht die Schießstandaufsicht mit dem Nutzer den Schießstand und etwaige Schäden und Fehlschüsse zu protokollieren.
4. MELDEPFLICHT/HAFTUNG FÜR DEN SCHIESSBETRIEB
4.1 Jeder Nutzer der Schießbahn hat vor jeder Nutzung einen Laufzettel mit den dort aufgeführten Anmeldedaten auszufüllen und diesen während der Schießzeit bei sich zu tragen. Der Benutzer akzeptiert mit seinen Angaben die AGB.
4.2 Ein Tauschen von Schießzeiten unter verschiedenen Nutzern oder Gruppen ist ohne vorherige Absprache durch das Schießkino Euroshot nicht gestattet.
4.3 Unfällen und Schäden, die sich während des Schießbetriebs ereignen, sind immer unverzüglich anzuzeigen. Für die Meldung solcher Vorkommnisse sind in erster Linie die verantwortlichen Schießstandaufsichten oder der verantwortliche Gruppenleiter zuständig.
4.4 Das Schießkino Euroshot übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden, die von anderen Nutzern oder Zuschauern verursacht werden.
4.5 Der Nutzer stellt das Schießkino Euroshot von Schadenersatzansprüchen anderer Nutzer oder Dritter für die von Ihm an diesen Personenkreis verursachten Schäden frei.
4.6 Das Schießkino Euroshot schließt die Haftung für die vom Nutzer mitgebrachten Waffen, Zieloptiken oder anderen Ausrüstungsgegenständen aus, soweit der Schaden nicht durch Angestellte des Schießkinos Euroshot grob fahrlässig verursacht wurde.
4.7 Haftungsausschluss für Staatsangehörige der USA und Kanada.
Personen- und Sachschäden, die amerikanische und kanadische Staatsangehörige während eines Besuchs und Nutzung des Schießkinos Euroshot erleiden, werden ausschließlich nach dem deutschen Haftungsrecht verhandelt und erstattet.
5. Schäden
5.1 Fehlschüsse in Boden und Wände liegen bei 140€/Stück, Fehlschüsse in die Decke liegen je nach Schaden bei ab 140€/Stück.
5.2 Schäden durch Geschosssplitter beim Beschuss von Stahlzielen werden nach Aufwand berechnet
5.3 Für Schäden auf und an den Schießbahnen außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs, insbesondere durch Fehlschüsse, haftet der Verursacher.
5.4 Es dürfen keine Geschosse verwendet werden, welche in der Kautschukleinwand oder dem Rückprallschutz sichtbare Löcher herausstanzt! Verbotene Geschosse sind z.B. Stahlkern-, Leuchtspur-, Wadcutter-, Scharfrand- u. Holspitzgeschosse. Pro herausgestanztes Loch auf der Kautschukleinwand sind 10€ zu bezahlen.
5.5 Holzrahmenschüsse von Zielscheiben kosten 5€.
6. VERSICHERUNG
6.1 Vereine, private Veranstalter und sonstige Benutzergruppen haben vor dem Schießkinobesuch die nachfolgende Versicherung und Teilnehmerlisten vor dem Schießbetrieb vorzulegen:
Eine Haftpflichtversicherung vornehmlich für die Benutzung von Schießstätten, deren Deckungssumme folgende Schäden abdeckt:
- 3 Million Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
- Personenschäden nach auf der Schießstätte in deren Geltungsbereich verleidetem Unfall, in Höhe von: 10 Tsd. Euro bei Todesfall und 100 Tsd. Euro für den Invaliditätsfall.
- Teilnehmerliste mit Datum und Uhrzeit der Nutzung Name und Anschrift
- Mit einer Unterschrift der Teilnehmerliste bestätigt der Nutzer diese AGB
6.2 Versicherungsnachweise für Einzelnutzer.
Diese haben sich im Rahmen der gesetzlichen Regelung (z.B. Jagdhaftpflicht-Versicherung, Vereinshaftpflicht oder priv. Haftpflicht) zu versichern und den Versicherungsschutz der Fa. Euroshot gegenüber per Unterschrift zu bestätigen.
Sollte keine Haftpflichtversicherung bestehen, haften Einzelnutzer für die von Ihnen verursachten Personen- und Sachschäden mit Ihrem privaten Vermögen.
Bis zu einem Schaden von 250,00 € wird der vom Nutzer verursachte Schaden direkt vor Ort beglichen. Bei einem Schadenswert über 250,00 € wird dem Kunden eine Rechnung erstellt, die dieser dann bei seiner Versicherung zwecks Regulierung einreichen kann.
7. GUTSCHEINE
7.1 Der erworbene Gutschein muss im Original bei Einlösung vorgelegt werden.
7.2 Der Gutschein gilt für das Ladengeschäft und den Schießstand. Seitens des Kunden besteht kein Anspruch auf Barauszahlung.
7.3 Verjährung: Hinsichtlich der Ansprüche aus Haupt- und Ausgabevertrag ist die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist (§ 195 BGB) zu beachten.
8. Waffen
8.1 Alle auf dem Schießstand von Kunden, Vereinen und Veranstalter verwendeten Waffen müssen einen gültigen Beschuss und in einer gültigen WBK eingetragen sein.
8.2 Leihwaffen sind bei der Fa. Euroshot vorhanden und kosten pro Person 25€. Die Leihwaffe darf innerhalb einer Gruppe nicht von mehreren Personen genutzt werden
9. Munition
Zugelassen sind Bleiteilmantelgeschosse und Vollmantelgeschosse. Die Verwendung von wiedergeladener Munition und pyrotechnischer Munition sowie Geschossen mit Leuchtspur-, Brandsatz-, Hartkern-, Wadcutter-, Kunststoff u. Scharfrandgeschosse und Einsatzmunition ist untersagt. Es dürfen keine Geschosse verwendet werden, welche in der Kautschukleinwand oder dem Rückprallschutz sichtbare Löcher herausstanzt! Siehe Punkt 5.4
10. Datenschutz
Sofern ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich ausgestaltet oder geändert werden soll, erhebt und verwendet Euroshot personenbezogene Daten ausschließlich zu diesen. Euroshot ist deshalb berechtigt, persönliche Daten seiner Nutzer zu speichern (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Beruf, Anschrift, Fernmeldeverbindungen), soweit dies für einen geordneten Geschäftsbetrieb und zur Kommunikation mit dem Kunden erforderlich ist.
Das gesamte Betriebsgelände und die Innenräume von Euroshot wird durch Video überwacht. Die Daten werden gespeichert.
Wir sind bemüht, die personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu verarbeiten und zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind.
Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir aber im Einzelfall Auskunft über diese Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgen, wenn der Betroffene seine Einwilligung zur Speicherung schriftlich widerruft, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
Die von Euroshot aufgezeichnete Videosequenzen dürfen generell zur Aufklärung bei Verstößen gegen die Benutzerordnung von Euroshot eingesehen werden, ohne dass der Betroffene weder schriftlich, noch mündlich sein Einverständnis geben muss.
Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren.
11. Zuwiderhandlungen
Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Benutzungsordnung für die Schießsportanlage, die Schieß- und Standordnung des deutschen Schützenbundes, die anerkannten schießsportlichen Regeln in der jeweils gültigen Fassung kann die Aufsichtsperson in Absprache mit der Betriebsleitung gegen Einzelpersonen ein befristetes, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein unbefristetes Hausverbot aussprechen. Soweit Zuwiderhandlungen im Handeln oder Unterlassen des verantwortlichen Vorstandes eines Vereins oder einer sonstigen Benutzergruppe begründet sind, kann die Fa. Euroshot die Nutzungserlaubnis ohne Einhalt einer Frist widerrufen.
Eventuell entstehende Kosten und fällige Buchungsgebühren werden nicht erstattet.
Aktualisiert am 09.05.2023